Fahrtenschwimmer

Für fortgeschrittenere Schwimmer:innen ab 9 Jahren und Polizeianwärter:innen.

  • 15 Minuten Dauerschwimmen in beliebigem Stil
  • 10 m Streckentauchen
  • einmaliges Tieftauchen (ca. 2 m) und Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes
  • 50 m Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
  • Kopfsprung aus ca. 1 m Höhe oder beliebiger Sprung aus 3 m Höhe ins Wasser
  • Kenntnis der 10 Baderegeln

Rolanda Gasser

Landesreferentin für Schwimmen & Rettungsschwimmen
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