Retterschein

Die Voraussetzung für angehende Einsatzkräfte (ab 16 Jahren).

  • (für Bewerberinnen und Bewerber ab dem vollendeten 16. Lebensjahr)
  • 30 Minuten Dauerschwimmen, davon 10 Minuten Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
  • 300 m Schwimmen in Überkleidern
  • 25 m Streckentauchen
  • dreimaliges Tieftauchen (ca. 3 bis 4 m), jeweils mit Heraufholen eines ca. 5 kg schweren Gegenstandes, innerhalb von 6 Minuten
  • Heraufholen von 6 Tellern oder 6 Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 20 m², bei einer Wassertiefe von ca. 2 m)
  • Paket- und Kopfsprung aus ca. 2-3 m Höhe ins Wasser
  • je 50 m Retten einer etwa gleich schweren Person, beide bekleidet mit Kopf-, Achsel-, Fessel- und Seemannsgriff
  • 50 m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
  • praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung von vorne und hinten, Würgegriff von vorne und hinten, Brustumklammerung von hinten ohne Einschluss der Arme, jeweils an Land und im Wasser
  • praktische Anwendung von mindestens 3 Bergegriffen (z.B. Bergen über die Leiter, Rautekgriff, Bergen über den Beckenrand, Schultertragegriff, Bergen in ein Boot)
  • kurze Prüfung über Erste Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und praktische Ausführung der Wiederbelebung
  • Kenntnis der Selbstrettung
  • besondere Rettungshilfen bei Bade-, Boots-, Auto- und Eisunfällen
  • Anwendung von mindestens zwei Rettungsgeräten
  • Kombinierte Rettungsübung

Rolanda Gasser

Landesreferentin für Schwimmen & Rettungsschwimmen
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